Armut in allen Formen und überall beenden

SDG 5 – Gleichstellung der Geschlechter
Das Ziel 5 beschäftigt sich mit der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, um die strukturell verwurzelte und vielfältige geschlechtsspezifische Diskriminierung zu bekämpfen. Denn die Stärkung und Beteiligung von Frauen und Mädchen hat eine Hebelwirkung auf Wirtschaftswachstum und Entwicklung und ist nicht nur gerecht, sondern zugleich in ökonomischer und sozialer Hinsicht unverzichtbar. Zum Erreichen des SDG 5 sind 9 Unterziele gesteckt worden, anhand derer die Fortschritte kenntlich gemacht werden. Prozesse der Erreichung der verschiedenen SDGs müssen ganzheitlich und interdisziplinär gedacht werden.
Eine Zusammenfassung der Fortschritte:
Ziel 5.1: Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden
Die Abschaffung diskriminierender Gesetze und die Verabschiedung von Gesetzen die die Geschlechtergleichstellung fördern, ist eine wichtige Voraussetzung, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. In den letzten 25 Jahren wurden Fortschritte erzielt. Dazu gehören Gesetze, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf Erbschaft und Staatsbürgerschaft verbieten; Gesetze, die die Gleichheit innerhalb der Familie garantieren; und Gesetze, die häusliche Gewalt bekämpfen. Doch weiterhin gibt es in vielen Ländern nach wie vor diskriminierende Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen. Damit bleiben Frauen ohne Schutz oder rechtliche Grundlage, um ihre Rechte einzufordern.
Im Fokus: Diskriminierende Gesetze gegen Frauen
Im Rahmen internationaler Menschenrechtsbestimmungen und -abkommen, insbesondere des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und der Erklärung und Aktionsplattform von Peking, haben sich die Staaten verpflichtet, die Diskriminierung von Frauen zu beseitigen und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, auch in Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen. Die Aktionsplattform von Peking legte 2005 als Zieldatum für die Abschaffung von Gesetzen fest, die Frauen diskriminieren. Diese Frist ist verstrichen und noch immer zeigen Daten aus dem Jahr 2016 erhebliche gesetzliche Diskriminierungen: In 18 Ländern können Ehemänner ihre Ehefrauen rechtlich daran hindern, zu arbeiten; in 39 Ländern haben Töchter und Söhne nicht das gleiche Erbrecht; in 49 Ländern fehlen Gesetze zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt; in 37 Ländern werden Vergewaltiger nicht strafrechtlich verfolgt, wenn sie mit der vergewaltigten Frau verheiratet sind oder sie später heiraten. In 63% der Länder fehlen Vergewaltigungsgesetze. Dreiviertel der Länder haben kein Mindestheiratsalter von 18 Jahren festgelegt.
Ziel 5.2: Alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen beseitigen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist heute eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen in der Welt und findet in allen Ländern statt. Sie findet sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum statt und wird in der Mehrzahl der Fälle von jemandem verübt, den das Opfer kennt, meistens von einem Partner. Diese Gewalt kann viele Formen annehmen, darunter physische, sexuelle, psychologische und wirtschaftliche. Andere Arten von Gewalt wie Menschenhandel und neue Erscheinungsformen wie Cyber-Mobbing sind ebenfalls länderübergreifend verbreitet. Die langfristigen physischen, psychischen und emotionalen Auswirkungen beeinträchtigen das Leben der Betroffenen nachhaltig. Diese Gewalt wirkt sich auch auf die Gemeinschaften und Familien der betroffenen Frauen aus, insbesondere auf das Leben ihrer Kinder, und hindert Frauen an der vollen Teilhabe an der Gesellschaft. Die gesellschaftliche Akzeptanz und die weit verbreitete Straflosigkeit für die Täter gehören zu den Hauptfaktoren, die zu ihrem Fortbestehen beitragen.
Im Fokus: Gewalt durch einen Partner
Neue Schätzungen, die auf Erhebungen aus den Jahren 2000 bis 2018 basieren, bestätigen, dass fast jede vierte Frau über 15 Jahren, d.h. 641 Millionen Frauen, mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Intimpartner erfahren hat. Gewalt durch Intimpartner fängt früh an: Fast 24% der heranwachsenden Mädchen im Alter von 15-19 Jahren und 26 % der jungen Frauen im Alter von 20-24 Jahren, die jemals einen Partner hatten oder verheiratet waren, waren bereits dieser Gewalt ausgesetzt.
Im Fokus: Heranwachsende Mädchen und ältere Frauen
Frauen und Mädchen aller Altersgruppen sind Gewalt ausgesetzt. Auf der Grundlage vergleichbarer Daten aus 50 Ländern berichten schätzungsweise 15 Millionen heranwachsende Mädchen (im Alter von 15-19 Jahren) vergewaltigt worden zu sein. Bei neun von zehn dieser Mädchen stand der Vergewaltiger ihnen nahe oder war ihnen zumindest bekannt. In einer Umfrage an 27 Universitäten in den Vereinigten Staaten gaben im Jahr 2015 23% der weiblichen Studentinnen im Grundstudium an Universitäten an, sexualisierte Gewalt erlebt zu haben.
Es gibt kaum Daten über Gewalt gegen ältere Frauen (in vielen Umfragen werden nur Frauen im Alter von 15-49 Jahren befragt), aber sie zeigen, dass ältere Frauen anfälliger als jüngere Frauen für bestimmte Formen von Gewalt sind, etwa wirtschaftliche Ausbeutung und Vernachlässigung, und dass sich das Spektrum der Täter auf andere Verwandte, Fremde, Betreuer und Nachbarn ausweitet. Eine in fünf europäischen Ländern durchgeführte Studie ergab, dass 28% der Frauen im Alter von 60 Jahren und älter irgendeine Form von Missbrauch im Vorjahr angaben, und dass der häufigste Täter aller Arten von Gewalt (außer Vernachlässigung) der (Ehe-)Partner war (siehe Kapitel 5).
Im Fokus: Auswirkungen der Corona Pandemie
Die Corona-Krise führt zu einem deutlichen Anstieg von häuslicher Gewalt. Da Betroffene während eines Lockdowns das Haus nur eingeschränkt verlassen können, sind sie dem gewalttätigen Familienmitglied stärker ausgeliefert. In einer Reihe von Ländern sind Anrufe bei Hilfetelefonen gegen häusliche Gewalt stark angestiegen. Wenn während des Lockdowns der öffentliche Raum und Verkehrsmittel menschenleer sind, sind Frauen in systemrelevanten Jobs und im informellen Sektor sowie bei unbezahlten Tätigkeiten wie dem Einkauf für die Familie einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt.
Ziel 5.3: Alle schädlichen Praktiken bei Frauen und Mädchen beseitigen
Schädliche Praktiken wie Kinder-, Früh- und Zwangsverheiratung und weibliche Genitalverstümmelung (FGM) sind Menschenrechtsverletzungen und haben eine Vielzahl negativer Folgen für Mädchen. Eine frühe Heirat ist mit einer verringerten Chance auf Bildung und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von risikobehafteten Teenagerschwangerschaften verbunden, was häufig zu Komplikationen bei der Geburt und hohen Müttersterblichkeitsraten führt. FGM ist eine grausame Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Frauen und Mädchen, die zum Teil durch Stereotype über Geschlecht und geschlechtsspezifische Rollen und den Versuch motiviert ist, den Körper und die Sexualität von Frauen und Mädchen zu kontrollieren.
Im Fokus: Kinderheirat
Jedes Jahr werden 15 Millionen Mädchen unter 18 Jahren zur Heirat gezwungen. Wenn die Fortschritte bei der Erreichung dieses Ziels nicht beschleunigt werden, wird diese Zahl bis 2030 auf 16,5 Millionen und bis 2050 auf über 18 Millionen anwachsen. Im Jahr 2021 war weltweit jede fünfte junge Frau im Alter vor dem 18. Geburtstag verheiratet.
Die Anzahl an Kinderheiraten variieren innerhalb derselben Regionen von Land zu Land erheblich, was wahrscheinlich auf eine Kombination von Faktoren wie Armut, begrenzte Möglichkeiten für Mädchen sowie geschlechtsspezifische Normen und Traditionen zurückzuführen ist. Große Unterschiede sind auch innerhalb der Länder festzustellen, wobei die Raten je nach Einkommen, Wohnort und anderen Merkmalen erheblich variieren. Auch die Trends sind je nach Land unterschiedlich. Während es in einigen Ländern Anzeichen für rückläufige Raten von Kinderheiraten gibt, sind in anderen Ländern höhere Raten bei jüngeren Frauen im Vergleich zu älteren Generationen aufzufinden.
Im Fokus: Weibliche Genitalverstümmelung (FGM)
Mehr als 200 Mio. Frauen in 31 Ländern sind von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Obwohl diese schädliche Praxis seltener wird, gibt es immer noch Länder, in denen mindestens 9 von 10 Mädchen und Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren von FGM betroffen ist. Selbst in Ländern, in denen diese Praxis weniger verbreitet ist, müsste sich der Fortschritt aufgrund des Bevölkerungswachstums zehnfach beschleunigen, um das globale Ziel der Eliminierung bis 2030 zu erreichen. Insbesondere Bildung ist ein Schlüssel zur Beseitigung, da gebildete Frauen sich am häufigsten gegen FGM einsetzen.
Im Fokus: Auswirkungen der Corona Pandemie
Durch Verdienstausfälle in der Pandemie entstanden für viele Familien eine finanzielle Notsituation, die die Abhängigkeit von Frauen noch verstärkt und in extremen Fällen zu Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Zwangsheiraten führt. Mädchen zwischen 10 und 19 Jahren sind von diesen schädlichen Praktiken am stärksten bedroht. Durch die Pandemie ist die Gefahr von Kinderheirat für 10 Mio. Mädchen gestiegen.
Der Kampf gegen FGM wurde durch die Pandemie unterbrochen oder eingeschränkt. Dies kann schätzungsweise 2 Millionen zusätzliche Fälle bedeuten.
Ziel 5.4: Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit wertschätzen
Frauen leisten dreimal so viel unbezahlte Pflege- und Hausarbeit wie Männer. Frauen verbringen durchschnittlich 18% ihres Tages ausschließlich mit unbezahlter Pflege- und Hausarbeit, während Männer 7% ihres Tages dafür aufwenden. Soweit Daten verfügbar sind, deuten sie darauf hin, dass Frauen mit jüngeren Kindern mehr unbezahlte Arbeit, einschließlich Sorgearbeit, verrichten als Frauen ohne Kinder. Die Unterschiede zwischen den Frauen variieren auch durch andere Faktoren wie das Haushaltseinkommen, die Frage, ob es zu Hause Zugang zu Trinkwasser und Brennstoffen gibt, sowie durch politische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung.
Die Erwartung, dass Betreuungsarbeit in der Verantwortung der Frauen liegt, beginnt bereits in einem frühen Alter. Eine in 33 Ländern durchgeführte Studie zeigt, dass Mädchen im Alter von 7-14 Jahren mehr Hausarbeit verrichten als gleichaltrige Jungen und andere Aufgaben wahrnehmen, einschließlich der Betreuung jüngerer Geschwister. Die Arbeitsteilung in „Frauenarbeit“ und „Männerarbeit“ setzt sich für viele Frauen bei der Gründung ihrer eigenen Familie fort und schlägt sich in der Arbeitswelt nieder (SDG 8). Geschlechterstereotypen beeinflussen die Art der Arbeit, die Frauen außer Haus verrichten, die Bedingungen, unter denen diese Arbeit angeboten wird, und die Bezahlung, die sie erhalten. Sie wirken sich auch auf die Fähigkeit von Frauen aus, sich in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, einschließlich der politischen Partizipation, zu engagieren (Ziel 5.5).
Im Fokus: Auswirkungen der Corona Pandemie
Social distancing, Schul- und Kitaschließungen sowie überlastete Gesundheitssysteme haben die unbezahlte Care-Arbeit von Frauen zusätzlich erhöht. Eine Studie in Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und den USA hat gezeigt, dass Frauen nun in der Woche 15 Stunden mehr Care-Arbeit leisten als Männer. Diese zusätzliche Belastung wirkt sich auf die psychische und physische Gesundheit, ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt sowie ihre politische Teilhabe aus.
Ziel 5.5: Die Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen sicherstellen
An politischen und wirtschaftlichen Prozessen und Entscheidungen teilzuhaben, ist ein wesentlicher Bestandteil der Rechte von Frauen und Mädchen. Frauen nehmen auf allen Ebenen, in verschiedenen Funktionen und in allen Regierungsbereichen an der Politik und den Entscheidungsprozessen teil, u.a. als Wählerinnen, Parlaments- oder Gemeinderatsmitglieder, Staats- und/oder Regierungschefinnen. Doch oft erfolgt ihre Beteiligung zu ungleichen Bedingungen, beeinträchtigt durch geschlechtsspezifische Normen und Erwartungen, die ihren Zugang zu Leitungspositionen einschränken. Damit werden wichtige Chancen verpasst, denn die Beteiligung von Frauen wirkt sich nachweislich positiv auf das öffentliche Ausgabeverhalten und die Bereitstellung von Dienstleistungen aus. Das Gleiche gilt für den privaten Sektor, wo Frauen in Unternehmensvorständen und in Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert sind, obwohl es Belege dafür gibt, dass die Präsenz von Frauen mit höheren Aktienkursen und Gewinnen verbunden ist. In Deutschland liegt der Anteil an Frauen in Führungspositionen bei 21,3%.
Im Jahr 2019 machten Frauen fast 39% der weltweiten Erwerbsbevölkerung aus, besetzten aber nur 28,3% der Führungspositionen. Dieser Anteil ist seit 2000 um 3% gestiegen.
Im Fokus: Vertretung von Frauen in nationalen Parlamenten
Trotz einiger Fortschritte sind Frauen in den Parlamenten weltweit nach wie vor unterrepräsentiert. Basierend auf den Daten für 2020 aus 95 Ländern und Territorien fehlten in mehr als der Hälfte der Länder Quoten für Frauen im nationalen Parlament. 2021 haben Frauen ein Viertel der Sitze in nationalen Parlamenten und 36% der Sitze in lokalen Parlamenten inne.
Durch Geschlechterquoten bei Wahlen und andere Sondermaßnahmen hat sich der Anteil der Frauen in nationalen Entscheidungsgremien in vielen Ländern erhöht. Trotz der nachgewiesenen Wirkung verfügen jedoch weniger als die Hälfte der Länder weltweit über irgendeine Form von gesetzlichen Quoten.
Ziel 5.6: Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten
Frauen und Mädchen sind im Hinblick auf ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit und ihre damit verbundenen Rechte mit vielen Herausforderungen und Risiken konfrontiert. Dazu gehören rechtliche Barrieren, wenn z.B. Frauen und Mädchen die ausdrückliche Zustimmung des Ehemannes oder der Eltern benötigen, um gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen oder sexuelle Aufklärungsgespräche wahrnehmen zu können oder für den Zugang zu Verhütungsmitteln. In anderen Fälle sind die Angebote sexueller und reproduktiver Gesundheit, selbst wenn sie verfügbar sind, teuer und von schlechter Qualität. 57% aller Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren treffen ihre eigenen informierten Entscheidungen hinsichtlich ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte, zeigen Daten aus 64 Ländern (2007-2021). Die Analyse ergab auch, dass Frauen bei der Entscheidung über den Einsatz von Verhütungsmitteln die größte Entscheidungsfreiheit haben (91%). Bei jugendlichen Mädchen werden die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zusätzlich durch das Fehlen einer umfassenden Sexualerziehung und durch schädliche Praktiken wie Zwangsheirat beeinträchtigt.
Komplikationen im Zusammenhang mit Geburt und Schwangerschaft gehören zu den häufigsten Todesursachen von Mädchen im Alter von 15 bis 19 Jahren. Staaten sind verpflichtet, zugängliche, qualitativ hochwertige und bezahlbare sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung bereitzustellen.
Weiterführende Informationen zu SDG 5.6 gibt es in dieser Studie von UNFPA (Februar 2020).
Ziel 5.a Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen verschaffen
Wirtschaftliche Ressourcen – darunter Land und andere Eigentumsformen, finanzielle Vermögenswerte, Erbschaften und natürliche Ressourcen helfen bei der Bewältigung von Krisen und können als Sicherheiten verwendet werden, um den Zugang zu Krediten zu ermöglichen. Eine größere Gleichberechtigung der Geschlechter bei der Verteilung der wirtschaftlichen Ressourcen hat positive Multiplikatoreffekte für die Erreichung eines integrativen, gerechten und nachhaltigen Wirtschaftswachstums sowie für eine Reihe von wichtigen Entwicklungszielen, darunter Armutsbekämpfung, Ernährungssicherheit sowie Gesundheit und Wohlergehen von Haushalten, Gemeinschaften und Ländern. Der gleichberechtigte Zugang zu und die Kontrolle über wirtschaftliche Ressourcen verschafft Frauen auch eine größere Verhandlungsmacht innerhalb des Haushalts und die Fähigkeit zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit.
Im Fokus: Gleiche Landrechte für Frauen
Daten zu den Rechten von Frauen beim Zugang zu Land weisen auf tiefgreifende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern hin. Land ist eine wichtige wirtschaftliche Ressource, die untrennbar mit dem Zugang zu anderen wirtschaftlichen und produktiven Ressourcen verbunden ist. Frauen sind weitaus seltener Landbesitzerinnen in der Landwirtschaft: Ihr Anteil reicht von 0,8% in Saudi-Arabien bis zu 51% in Cabo Verde, bei einem globalen Gesamtanteil von 12,8%. Wenn Frauen Land besitzen, sind ihre Parzellen im Allgemeinen kleiner und von geringerer Qualität als die Parzellen von Männern, und ihre Rechte an dem Land sind weniger sicher.
Ziel 5.b Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern
Die Fortschritte in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), einschließlich Telekommunikation, Computer und Internet, haben die Welt verändert. Aber die Vorteile sind nicht gleichmäßig verteilt. Beim Zugang zu und bei der Nutzung von IKT bestehen große geschlechtsspezifische Unterschiede. Frauen besitzen seltener als Männer ein Mobiltelefon und sind in anderen Bereichen benachteiligt, u.a. beim Internetzugang und bei der breiteren Einbindung in die digitale Wirtschaft. Das Ergebnis ist eine wachsende digitale Kluft zwischen Frauen und Männern und eine Vertiefung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, da Frauen in wichtigen Bereichen der Wissensgenerierung, Innovation und des Unternehmertums außen vor bleiben.
Im Fokus: Frauen und IKTs
Der Zugang zum Internet nimmt exponentiell zu. Die Technologie wird genutzt, um in der Schule, am Arbeitsplatz und zu Hause zu kommunizieren und Informationen auszutauschen. Aber Frauen werden nicht im gleichen Tempo erreicht wie Männer. Im Jahr 2017 war der Anteil der Frauen, die das Internet weltweit nutzen, um 6 % niedriger als der der Männer.
Mobiltelefone können zum Empowerment von Frauen beitragen: Sie ermöglichen es Frauen, mit Familie und Freund*innen in Kontakt zu bleiben, erleichtern finanzielle Transaktionen und sparen Zeit bei der Koordination und Verwaltung alltäglicher Aktivitäten. Frauen im globalen Süden berichten, dass sie sich mit einem Mobiltelefon unabhängiger und sicherer fühlen, obwohl die Belästigung durch im Internet ein wachsendes Problem ist. Bei Frauen ist die Wahrscheinlichkeit, ein Mobiltelefon zu besitzen, um 14% geringer als bei Männern. Die Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern erfordert größere Anstrengungen, nicht nur um den Zugang zu IKT für alle auszuweiten, sondern auch um sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen Zugang zu relevanten Informationen erhalten sowie frei und ohne Diskriminierung kommunizieren können.
Ziel 5.c Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter beschließen und verstärken
Die Agenda 2030 verpflichtet die Staaten zu einer deutlichen Erhöhung der Investitionen, um die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu beseitigen. Die Kostenberechnung und die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für Gleichstellungspolitiken und -programme sind von zentraler Bedeutung für die Umsetzung und Erreichung des SDG 5. Zielvorgabe 5.c zielt im Großen und Ganzen auf die Stärkung von Politiken und Rechtsvorschriften ab, die die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau fördern. Dazu gehören Bemühungen der Regierung, Systeme zur Verfolgung der Ressourcenzuweisungen für die Gleichstellung der Geschlechter zu entwickeln und umzusetzen. Die Nachverfolgung der für die Gleichstellung der Geschlechter zugewiesenen Ressourcen erhöht die Transparenz und könnte letztlich zu mehr Rechenschaftspflicht führen. Sie ist ein wichtiger erster Schritt, um die Lücke zwischen Politik und Umsetzung zu schließen.
Stand: Dezember 2022