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UN Women kämpft für Gleichstellung! UN Women ist die Einheit der Vereinten Nationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen und Mädchen einsetzt.

Die HeForShe Bewegung ruft Männer dazu auf, sich für die Beendigung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen einzusetzen.

Die Frauenrechtskommission (FRK) ist die Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen. Sie tagt einmal jährlich für zwei Wochen im ersten Quartal im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York.

Viele Organisationen erheben regelmäßig Informationen zur der Lage von Frauen und Mädchen sowie der Gleichstellung der Geschlechter weltweit. Hier stellen wir Ihnen einige interessante Informationsquellen vor, auf welche Sie zurückgreifen können.

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Klima & Gender
Frauen sind besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
Credit: UN Women
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Frauen sind besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
Credit: UN Women Deutschland
HeForShe Journal
Das vierwöchige Tagebuch zu Privilegien, Stereotypen und Gleichstellung
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Nur gemeinsam können wir die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frauenrechte erreichen!
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ist das deutsche Komitee von UN Women und kämpft für Frauenrechte weltweit.
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Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Bitte beachten Sie die Trigger Warnung!

Gewalt gegen cis und trans Frauen, Mädchen und nicht-binäre Menschen ist weltweit eine der am stärksten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, die jeden Tag und überall auf der Welt ausgeübt wird. Sie hat kurzfristige sowie langfristige körperliche, psychische und ökonomische Auswirkungen, die Frauen und Mädchen an einer gleichberechtigten und umfassenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern. Denn Frauen und Mädchen erfahren verschiedene Formen von Gewalt, in unterschiedlichen Kontexten. Diese Übersicht soll helfen, diese Formen besser zu verstehen.

Grundbegriffe im Kontext "Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen"

Geschlechtsbasierte oder geschlechtsspezifische Gewalt

Geschlechtsbasierte oder geschlechtsspezifische Gewalt (auf Englisch: Gender-based violence, GBV) beschreibt gewaltvolle Handlungen gegenüber einem Individuum oder eine Gruppe von Individuen aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit. Diese Form der Gewalt ist in der gesellschaftlichen Ungleichbehandlung von Frauen, im Missbrauch von Macht sowie sexistischen Gesellschaftsstrukturen verankert. Der Begriff wird benutzt, um zu verdeutlichen, dass eben diese gesellschaftlichen Strukturen das Risiko für Mädchen und Frauen erhöhen, von bestimmten Formen von Gewalt betroffen zu sein. Auch wenn überproportional Frauen und Mädchen von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, können auch Männer und Jungen Betroffene sein. Seltener wird der Begriff im Hinblick auf Gewalt benutzt, die sich gezielt gegen Menschen der LGBTQI+Community richtet. Diese Gewalt hat in erster Linie in sozialen Normen und damit einhergehenden stereotypen Vorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit und einem binären Geschlechterverständnis ihren Ursprung.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen beschreibt jeden Akt geschlechtsspezifischer Gewalt, durch den Frauen und Mädchen körperlicher, sexueller oder psychischer Schaden bzw. Leid zugefügt wird. Dazu zählt auch die Androhung von Gewalthandlungen, Nötigung sowie Freiheitsberaubung und zwar unabhängig davon, ob dies in der öffentlichen oder „privaten“ Sphäre geschieht. Gewalt gegen Frauen und Mädchen umfasst, ist aber nicht begrenzt auf, physische, sexualisierte und psychische Gewalt im Kontext der Familie, der Partnerschaft, der Community oder der Gesellschaft. Zudem dulden in vielen Ländern die Staaten Gewalt gegen Frauen und Mädchen und führen sie zum Teil sogar als institutionalisierte Gewalt selbst aus.

Überlebende*r von Gewalt

Als Überlebende*r von Gewalt (engl.: survivor) wird jede Person bezeichnet, die sexualisierte oder geschlechtsbasierte Gewalt erfahren hat. Der Begriff ähnelt zwar dem des „Opfers“, wird jedoch grundsätzlich bevorzugt, da die dem „Opfer“ implizite Passivität vermieden wird.

Gegenseitiges Einverständnis (engl. Consent)

Nein heißt Nein. Ja heißt Ja. Das gegenseitige Einverständnis ist eine Übereinkunft zwischen Menschen über sexuelle Handlungen aber auch Eheschließung. Die Zustimmung muss freiwillig und aktiv erfolgen. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder minderjährig ist und nicht ihren oder seinen freien Willen äußern kann, kann keine Zustimmung geben. Es handelt sich also nicht um die bloße Abwesenheit eines Neins, sondern um aktive Zustimmung, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Diese Zustimmung kann sehr individuell sein, sodass die Bedeutung des Begriffs „Zustimmung“ nicht für alle gleich ist. Wenn unklar ist, ob die Person ihr Einverständnis gegeben hat, dann besteht meist kein consent. Letzterer besteht dann, wenn alle Parteien aktiv und im besten Fall enthusiastisch zugestimmt haben.

Gewaltformen

Häusliche Gewalt

Unter häuslicher Gewalt – auch häuslicher Missbrauch oder partnerschaftliche Gewalt – versteht man jedes Verhaltensmuster, das dazu führt, Macht und Kontrolle über die oder den Partner*in auszuüben oder zu erhalten. Dabei umfasst häusliche Gewalt alle körperlichen, sexuellen, emotionalen, ökonomischen und psychischen Handlungen oder die Androhung dieser Handlungen, die eine andere Person negativ beeinflussen. Zudem ist häusliche bzw. partnerschaftliche Gewalt eine der weltweit am stärksten verbreiteten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Häusliche Gewalt kann wie folgt auftreten:

1. Ökonomische Gewalt
2. Psychische Gewalt
3. Emotionale Gewalt
4. Körperliche Gewalt
5. Sexualisierte Gwalt

Als ökonomische Gewalt bezeichnet man Handlungen, die darauf abzielen, die oder den Partner*in finanziell von sich abhängig zu machen. Dies geschieht, indem man alleine über das Haushaltseinkommen verfügt, die oder den Partner*in den Zugang zu Geld bzw. zum Konto verweigert oder an der Erwerbstätigkeit/am Schulbesuch hindert.

Psychische Gewalt kann verschiedene Ausmaße annehmen. So reicht sie von Einschüchterung, Erpressung durch Androhungen sich selbst, den Kindern, Haustieren oder der oder dem Partner*in Schaden zuzufügen, über die Beschädigung von Eigentum und „Psychospiele“, bis hin zu erzwungener Isolation vom sozialen Umfeld wie Freund*innen, Familie, der Schule und dem Arbeitsplatz.

Emotionale Gewalt umfasst u.a. die systematische Herabsetzung des Selbstwertgefühls der oder des Partner*in durch ständige Kritik, Beleidigungen, Schuldzuweisungen und Beschuldigungen, Kontrolle, bewusstes Ignorieren und Schlechtmachen des Gegenübers, die permanente unbegründete Anzweiflung der Treue sowie das Verbieten von Kontakt zu Kindern, Freund*innen oder Familie.

Als körperliche Gewalt werden gewaltvolle Handlungen verstanden, durch die der oder dem Partner*in physischer Schaden zugefügt wird. Dazu zählen u.a.:

  • Schlagen
  • Treten,
  • Kneifen
  • Greifen,
  • Beißen,
  • Schubsen,
  • Verbrennen,
  • an den Haaren ziehen,
  • die Verweigerung medizinischer Versorgung
  • sowie der Zwang zum Alkohol- oder Drogenkonsum
  • bis hin zum Mordversuch und Mord.

Als sexualisierte Gewalt wird jede Handlung verstanden, durch die die oder der Partner*in zu einer sexuellen Handlung gezwungen wird, zu der sie oder er nicht seine Zustimmung gegeben hat. Mehr zu sexualisierter Gewalt unten.

1. Ökonomische Gewalt

Als ökonomische Gewalt bezeichnet man Handlungen, die darauf abzielen, die oder den Partner*in finanziell von sich abhängig zu machen. Dies geschieht, indem man alleine über das Haushaltseinkommen verfügt, die oder den Partner*in den Zugang zu Geld bzw. zum Konto verweigert oder an der Erwerbstätigkeit/am Schulbesuch hindert.

2. Psychische Gewalt

Psychische Gewalt kann verschiedene Ausmaße annehmen. So reicht sie von Einschüchterung, Erpressung durch Androhungen sich selbst, den Kindern, Haustieren oder der oder dem Partner*in Schaden zuzufügen, über die Beschädigung von Eigentum und „Psychospiele“, bis hin zu erzwungener Isolation vom sozialen Umfeld wie Freund*innen, Familie, der Schule und dem Arbeitsplatz.

3. Emotionale Gewalt

Emotionale Gewalt umfasst u.a. die systematische Herabsetzung des Selbstwertgefühls der oder des Partner*in durch ständige Kritik, Beleidigungen, Schuldzuweisungen und Beschuldigungen, Kontrolle, bewusstes Ignorieren und Schlechtmachen des Gegenübers, die permanente unbegründete Anzweiflung der Treue sowie das Verbieten von Kontakt zu Kindern, Freund*innen oder Familie.

4. Körperliche Gewalt

Als körperliche Gewalt werden gewaltvolle Handlungen verstanden, durch die der oder dem Partner*in physischer Schaden zugefügt wird. Dazu zählen u.a.:

  • Schlagen
  • Treten,
  • Kneifen
  • Greifen,
  • Beißen,
  • Schubsen,
  • Verbrennen,
  • an den Haaren ziehen,
  • die Verweigerung medizinischer Versorgung
  • sowie der Zwang zum Alkohol- oder Drogenkonsum
  • bis hin zum Mordversuch und Mord.
5. Sexualisierte Gwalt

Als sexualisierte Gewalt wird jede Handlung verstanden, durch die die oder der Partner*in zu einer sexuellen Handlung gezwungen wird, zu der sie oder er nicht seine Zustimmung gegeben hat. Mehr zu sexualisierter Gewalt unten.

Femizid

Der Begriff Femizid bezeichnet die bewusste Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts. Da der Begriff jedoch nicht immer einheitlich definiert und verwendet wird, wird er ebenfalls benutzt, um alle Tötungen von Frauen und Mädchen unabhängig vom Tatmotiv zu benennen. Der Femizid unterscheidet sich auf sehr spezifische Weise von der Tötung eines Mannes. Denn die meisten Femizide werden im Kontext von (ehemaligen) Partnerschaften verübt, die bereits von Gewalt, sexualisiertem Missbrauch, einem starken Machtungleichgewicht sowie von Drohungen und Einschüchterung geprägt waren.

Sog. "Ehrenmord"

Als sog. „Ehrenmord“ wird die Tötung eines i.d.R. weiblichen Familienmitglieds bezeichnet, um die vermeintliche Familienehre wiederherzustellen oder zu erhalten, die die Tochter, Schwester oder Ehefrau in den Augen der Familie durch ihr Verhalten „beschmutzt“ hat.

Sexualisierte Gewalt

Unter sexualisierter Gewalt versteht man jede Handlung, durch die eine Person gegen ihren oder seinen Willen zu einer sexuellen Handlung gezwungen wird, zu der sie oder er nicht seine Zustimmung gegeben hat oder die Einwilligung nicht erteilt werden kann, weil die Person ein Kind ist, eine geistige Behinderung hat oder infolge von Alkohol oder Drogen stark berauscht oder bewusstlos ist.

Sexualisierte Gewalt umfasst u.a.:

1. Sexualisierte Belästigung
2. Vergewaltigung
3. Corrective rape
4. Rape culture
5. Victim Blaming

Sexualisierte Belästigung umfasst unerwünschten, sexuell bestimmten körperlichen Kontakt wie Berührungen, Küsse, Kneifen oder „Grapschen“. Auch verbale Handlungen wie Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, zweideutige „Witze“, sexualisierte Bemerkungen über das Aussehen, sexistische Beleidigungen, das Entblößen der Genitalien sowie andere sexuelle Anzüglichkeiten zählen als sexualisierte Belästigung.

Unter einer Vergewaltigung versteht man das erzwungene vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person gegen ihren Willen. Dabei kann es sich um eine Person handeln, die die oder der Überlebende kennt oder eine fremde Person. Vergewaltigungen können sowohl innerhalb von Beziehungen oder Ehen passieren als auch während bewaffneter Konflikte.

Bei der sog. „korrigierenden“ Vergewaltigung handelt es sich um eine Form der Vergewaltigung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität der oder des Überlebenden mit der Absicht, dadurch die sexuelle Orientierung des Opfers zu „korrigieren“, damit diese den heteronormativen Vorstellungen entspricht.

Der Begriff Rape Culture lässt sich wortwörtlich als „Vergewaltigungskultur“ übersetzen. Dabei bezeichnet „Rape Culture“ das soziale und gesellschaftliche Umfeld, welches sexualisierte Gewalt – nicht nur Vergewaltigungen – normalisiert, ignoriert und verharmlost. Diese Kultur ist tief in patriarchalen Strukturen verankert und wird durch verharmlosende mediale Darstellungen, sexistische Werbung und Witze sowie eine unzureichende Rechtsprechung befördert.

Victim Blaming meint die Täter*in-Opfer-Umkehr. Bei Victim Blaming wird die Verantwortung für den erlittenen Übergriff zum Teil oder komplett den Betroffenen zugeschrieben, da diese durch das eigene Verhalten die Tat vermeintlich mitverschuldet hätten. Vor allem Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, wird oft der Vorwurf gemacht, sie hätten sich zu freizügig angezogen, wären alkoholisiert gewesen oder hätten dem*der Täter*in im Vorhinein Avancen gemacht. Victim Blaming ist ein grundlegender Bestandteil der Rape Culture und wird seit Jahrzehnten in Gerichtssälen als Verteidigungsstrategie genutzt. Denn das vermeintlich „provozierende“ Verhalten des Opfers wirkt sich oft strafmildernd aus. Folglich trägt Victim Blaming wesentlich dazu bei, dass Frauen nur selten einen Übergriff zur Anzeige bringen.

1. Sexualisierte Belästigung

Sexualisierte Belästigung umfasst unerwünschten, sexuell bestimmten körperlichen Kontakt wie Berührungen, Küsse, Kneifen oder „Grapschen“. Auch verbale Handlungen wie Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, zweideutige „Witze“, sexualisierte Bemerkungen über das Aussehen, sexistische Beleidigungen, das Entblößen der Genitalien sowie andere sexuelle Anzüglichkeiten zählen als sexualisierte Belästigung.

2. Vergewaltigung

Unter einer Vergewaltigung versteht man das erzwungene vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person gegen ihren Willen. Dabei kann es sich um eine Person handeln, die die oder der Überlebende kennt oder eine fremde Person. Vergewaltigungen können sowohl innerhalb von Beziehungen oder Ehen passieren als auch während bewaffneter Konflikte.

3. Corrective rape

Bei der sog. „korrigierenden“ Vergewaltigung handelt es sich um eine Form der Vergewaltigung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität der oder des Überlebenden mit der Absicht, dadurch die sexuelle Orientierung des Opfers zu „korrigieren“, damit diese den heteronormativen Vorstellungen entspricht.

4. Rape culture

Der Begriff Rape Culture lässt sich wortwörtlich als „Vergewaltigungskultur“ übersetzen. Dabei bezeichnet „Rape Culture“ das soziale und gesellschaftliche Umfeld, welches sexualisierte Gewalt – nicht nur Vergewaltigungen – normalisiert, ignoriert und verharmlost. Diese Kultur ist tief in patriarchalen Strukturen verankert und wird durch verharmlosende mediale Darstellungen, sexistische Werbung und Witze sowie eine unzureichende Rechtsprechung befördert.

5. Victim Blaming

Victim Blaming meint die Täter*in-Opfer-Umkehr. Bei Victim Blaming wird die Verantwortung für den erlittenen Übergriff zum Teil oder komplett den Betroffenen zugeschrieben, da diese durch das eigene Verhalten die Tat vermeintlich mitverschuldet hätten. Vor allem Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, wird oft der Vorwurf gemacht, sie hätten sich zu freizügig angezogen, wären alkoholisiert gewesen oder hätten dem*der Täter*in im Vorhinein Avancen gemacht. Victim Blaming ist ein grundlegender Bestandteil der Rape Culture und wird seit Jahrzehnten in Gerichtssälen als Verteidigungsstrategie genutzt. Denn das vermeintlich „provozierende“ Verhalten des Opfers wirkt sich oft strafmildernd aus. Folglich trägt Victim Blaming wesentlich dazu bei, dass Frauen nur selten einen Übergriff zur Anzeige bringen.

Gewalt in der Geburtshilfe

Laut WHO umfasst Gewalt in der Geburtshilfe „körperliche Misshandlung, tiefe Demütigung und verbale Beleidigung, aufgezwungene oder ohne ausdrückliche Einwilligung vorgenommene medizinische Eingriffe (darin eingeschlossen die Sterilisation), Missachtung der Schweigepflicht, Nichteinhaltung der Einholung einer vollumfänglich informierten Einverständniserklärung, Verweigerung der Schmerzbehandlung, grobe Verletzung der Intimsphäre, Verweigerung der Aufnahme in medizinische Einrichtungen, [sowie] Vernachlässigung von Frauen unter der Geburt, was bei diesen zu lebensbedrohlichen, vermeidbaren Komplikationen geführt hat (…)“ (WHO 2015: 1). 

Menschenhandel

Menschenhandel bezeichnet den Erwerb und die Ausbeutung von Menschen mittels Gewalt, Zwang, Betrug oder Täuschung. Millionen von Mädchen und Frauen werden weltweit Opfer dieser abscheulichen Menschenrechtsverletzung, die oftmals mit sexueller Ausbeutung einhergeht. Fast drei von vier Frauen, die in die moderne Sklaverei entführt werden, werden sexuell ausgebeutet.

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C)

Weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung (Female genital mutilation or cutting, FGM/C) umfasst Praktiken, bei denen aus nicht-medizinischen Gründen Teile der weiblichen Genitalien absichtlich abgeschnitten oder verletzt werden. Neben extremen körperlichen und psychischen Schmerzen birgt dies viele langanhaltende gesundheitliche Risiken, im schlimmsten Fall den Tod. Die meisten Mädchen werden Opfer der Praktik, bevor sie das fünfte Lebensjahr vollendet haben. Man differenziert zwischen vier Typen der Praktik, die den Übergang von Mädchen zum „Frausein“ markiert. Auch wenn sich die sozio-kulturellen Gründe hinter der Praktik von Region zu Region unterscheiden, so haben sie alle ihren Ursprung in bestimmten Vorstellungen von Weiblichkeit und damit verbundenen Annahmen über Sexualität. 1997 wurde FGM/C durch eine gemeinsame Erklärung der WHO, UNICEF und UNFPA zum ersten Mal als Gewalt anerkannt. Der Begriff weibliche Genitalverstümmelung macht nicht nur die schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dieser Praktik deutlich, sondern unterstreicht ebenso, dass diese nicht mit der Beschneidung bei Jungen und Männern zu vergleichen ist. Nichtsdestotrotz wird im deutschen Diskurs gerade im Kontakt mit Betroffenen auch der Begriff der weiblichen Genitalbeschneidung verwendet, da der Begriff der Verstümmelung auch als stigmatisierend empfunden werden kann.

Zwangsheirat

Eine Zwangsverheiratung bezeichnet eine Eheschließung, die gegen den Willen mindestens einer der Eheleute unter Ausübung von psychischer oder körperlicher Gewalt oder der Androhungen dieser erfolgt. Die Gründe einer Zwangsheirat sind dabei vielfältig. Sie reichen von traditionellen und kulturellen bis hin zu finanziellen Motiven. Die Kinderheirat kann dabei als Form der Zwangverheiratung bezeichnet werden: schließlich sind Kinder – auch wenn sie zugestimmt haben – nicht mündige Ehepartner*innen und können sich nicht gegen eine Heirat wehren.

Kinderheirat

Eine Eheschließung, bei der einer oder beide der Verheirateten noch nicht 18 Jahre alt ist bzw. sind, bezeichnet man als Kinderheirat (engl. child marriage). Eine Kinderheirat verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in der es heißt: „Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.“ Für Mädchen ist das Risiko höher, in jungem Alter gegen ihren Willen mit wesentlich älteren Männern verheiratet zu werden, was häufig mit einem Schulabbruch und anderen Formen von Gewalt einhergeht.

Online oder digitale Gewalt

Online oder digitale Gewalt (auch cyber violence) gegen Frauen und Mädchen umfasst gewaltvolle Handlungen, die im digitalen Raum, z.B. in Sozialen Medien oder Online-Portalen, stattfinden. Digitale Angriffe werden mittels des Internets und anderer Informationstechnologien begangen. Dabei zielen digitale Angriffe in erster Linie auf die Bedrohung, Herabsetzung, Rufschädigung, Erpressung sowie auch auf die Ausspähung der betroffenen Person ab. Digitale Gewalt lässt sich nicht getrennt von „analoger“ Gewalt betrachten. Denn häufig stellt sie eine Ergänzung oder Verstärkung gewaltvoller Handlungen dar, die im „realen“ Leben bereits passieren.

Digitale Gewalt äußert sich u.a. folgendermaßen:

1. Cybermobbing
2. Unaufgefordertes Sexting
3. Doxting
4. Revenge Porn
5. Cyber-Stalking
6. Deep Fakes

Cybermobbing umfasst das absichtliche Beleidigen, Herabsetzen, Bedrohen, Einschüchtern, Bloßstellen sowie Erpressen und die Verbreitung falscher Behauptungen mittels des Internets und anderer Informationstechnologien. Cybermobbing findet nicht nur auf Internetportalen und in Sozialen Medien statt. Auch in Chat-Rooms und Instant-Messaging-Diensten ereignen sich diese Angriffe.

Unaufgefordertes und ungewolltes Sexting meint nicht nur das Versenden von sexuell expliziten Nachrichten, zu denen die Empfänger*innen nicht ihr Einverständnis gegeben haben. Auch das unaufgeforderte Versenden sog. „Dick Pics“ (Penis Bilder) gehört dazu.

Das sog. Doxing meint die Veröffentlichung von privaten Daten und Dokumenten. Davon sind häufig Personen des öffentlichen Lebens betroffen, wie z.B. Politiker*innen oder Aktivist*innen.

Sog. „Revenge Porn“ lässt sich wortwörtlich als „Rache Porno“ übersetzen. Das meint die Veröffentlichung pornografischer oder intimer Videos oder Bilder einer Person ohne deren Zustimmung mit der Absicht, sich zu rächen. Dieser Racheakt erfolgt häufig im Rahmen einer ehemaligen Beziehung. Dabei sind Frauen jungen und mittleren Alters überproportional betroffen. Die intimen Inhalte – i.d.R. im Vertrauen versendet oder über gezieltes Hacking erlangt – werden im Umfeld über Instant-Messaging-Dienste weiterversendet, im Darknet hochgeladen oder in Sozialen Medien verbreitet, um die Betroffene bloßzustellen und zu demütigen. Dabei ist nie die Person schuld, die intime Bilder von sich macht, sondern immer diejenige, die sie ohne Einverständnis weiterversendet oder veröffentlicht.

Mittels sog. Spy-Software, die sich auf Smartphones installieren lässt, können Standorte sowie auch allgemeine Online-Aktivitäten abgefragt und kontrolliert werden. Dies ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Person, sondern kann zu potentiell (lebens-)gefährlichen Situationen führen. Ebenso zählen dazu ungewollte Nachrichten und Anrufe.

Bei sog. „Deep Fakes“ handelt es sich um Manipulationen von Aufnahmen, häufig pornografischer Aufnahmen, die im großen Maße Frauen betreffen. Dies erfolgt mit der Absicht, den Ruf der betroffenen Person zu schädigen oder sie zu erpressen.

1. Cybermobbing

Cybermobbing umfasst das absichtliche Beleidigen, Herabsetzen, Bedrohen, Einschüchtern, Bloßstellen sowie Erpressen und die Verbreitung falscher Behauptungen mittels des Internets und anderer Informationstechnologien. Cybermobbing findet nicht nur auf Internetportalen und in Sozialen Medien statt. Auch in Chat-Rooms und Instant-Messaging-Diensten ereignen sich diese Angriffe.

2. Unaufgefordertes Sexting

Unaufgefordertes und ungewolltes Sexting meint nicht nur das Versenden von sexuell expliziten Nachrichten, zu denen die Empfänger*innen nicht ihr Einverständnis gegeben haben. Auch das unaufgeforderte Versenden sog. „Dick Pics“ (Penis Bilder) gehört dazu.

3. Doxting

Das sog. Doxing meint die Veröffentlichung von privaten Daten und Dokumenten. Davon sind häufig Personen des öffentlichen Lebens betroffen, wie z.B. Politiker*innen oder Aktivist*innen.

4. Revenge Porn

Sog. „Revenge Porn“ lässt sich wortwörtlich als „Rache Porno“ übersetzen. Das meint die Veröffentlichung pornografischer oder intimer Videos oder Bilder einer Person ohne deren Zustimmung mit der Absicht, sich zu rächen. Dieser Racheakt erfolgt häufig im Rahmen einer ehemaligen Beziehung. Dabei sind Frauen jungen und mittleren Alters überproportional betroffen. Die intimen Inhalte – i.d.R. im Vertrauen versendet oder über gezieltes Hacking erlangt – werden im Umfeld über Instant-Messaging-Dienste weiterversendet, im Darknet hochgeladen oder in Sozialen Medien verbreitet, um die Betroffene bloßzustellen und zu demütigen. Dabei ist nie die Person schuld, die intime Bilder von sich macht, sondern immer diejenige, die sie ohne Einverständnis weiterversendet oder veröffentlicht.

5. Cyber-Stalking

Mittels sog. Spy-Software, die sich auf Smartphones installieren lässt, können Standorte sowie auch allgemeine Online-Aktivitäten abgefragt und kontrolliert werden. Dies ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Person, sondern kann zu potentiell (lebens-)gefährlichen Situationen führen. Ebenso zählen dazu ungewollte Nachrichten und Anrufe.

6. Deep Fakes

Bei sog. „Deep Fakes“ handelt es sich um Manipulationen von Aufnahmen, häufig pornografischer Aufnahmen, die im großen Maße Frauen betreffen. Dies erfolgt mit der Absicht, den Ruf der betroffenen Person zu schädigen oder sie zu erpressen.

Stand: Dezember 2020

Credit: UN Women Deutschland
Beendigung Gewalt gegen Frauen Aktiv werden: Für ein Ende der Gewalt gegen Frauen

10 Möglichkeiten, wie Sie sich gegen Gewalt an Frauen und Mädchen einsetzen können

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Credit: UN Women
Internationale Vereinbarungen Null Toleranz gegenüber Weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C)

Weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung (Female Genital Mutilation or Cutting, FGM/C) umfasst Praktiken, bei denen aus nicht-medizinischen Gründen Teile der weiblichen Genitalien absichtlich abgeschnitten oder verletzt werden.

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Credit: UN Women/ Niels den Hollander
Beendigung Gewalt gegen Frauen UN Trust Fund to End Violence against Women

Der UN Trust Fund zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen vergibt Zuschüsse an Initiativen, die Gewalt gegen Frauen und Mädchen systematisch angehen, reduzieren und beseitigen.

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