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UN Women kämpft für Gleichstellung! UN Women ist die Einheit der Vereinten Nationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen und Mädchen einsetzt.

Die HeForShe Bewegung ruft Männer dazu auf, sich für die Beendigung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen einzusetzen.

Die Frauenrechtskommission (FRK) ist die Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen. Sie tagt einmal jährlich für zwei Wochen im ersten Quartal im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York.

Viele Organisationen erheben regelmäßig Informationen zur der Lage von Frauen und Mädchen sowie der Gleichstellung der Geschlechter weltweit. Hier stellen wir Ihnen einige interessante Informationsquellen vor, auf welche Sie zurückgreifen können.

Credit: UN Women
Klima & Gender
Frauen sind besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
Credit: UN Women
Klima & Gender
Frauen sind besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
Credit: UN Women Deutschland
HeForShe Journal
Das vierwöchige Tagebuch zu Privilegien, Stereotypen und Gleichstellung
Credit: UN Women
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Frauen sind besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
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Frauen sind besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
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Frauen sind besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
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Nur gemeinsam können wir die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frauenrechte erreichen!
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Credit: UN Women/Ryan Brown
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Stärken Sie die Rechte von Frauen mit Ihrem monatlichen Beitrag.
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UN Women Deutschland
ist das deutsche Komitee von UN Women und kämpft für Frauenrechte weltweit.
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Null Toleranz gegenüber Weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C)

Weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung (Female Genital Mutilation or Cutting, FGM/C) umfasst Praktiken, bei denen aus nicht-medizinischen Gründen Teile der weiblichen Genitalien absichtlich abgeschnitten oder verletzt werden. FGM/C ist eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte von Mädchen und Frauen, die gravierende gesundheitliche und psychische Schäden hervorruft und im schlimmsten Fall zum Tode führen kann. Die Praxis ist Ausdruck einer tief verwurzelten Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und stellt eine extreme Form der Diskriminierung von Mädchen und Frauen dar.

Derzeit leiden weltweit schätzungsweise 200 Millionen Frauen und Mädchen unter den Folgen von weiblicher Genitalverstümmelung. Jährlich sind 4 Millionen Mädchen dem Risiko ausgesetzt, beschnitten zu werden. Die meisten Mädchen werden beschnitten, bevor sie das Alter von 15 Jahren erreichen. Damit stellt FGM/C auch eine Verletzung der Rechte von Minderjährigen dar. Zudem verstößt weibliche Genitalverstümmelung gegen das Recht auf Gesundheit, Sicherheit sowie körperliche Unversehrtheit und verletzt das Recht auf Freiheit von Folter. Bis 2030 sind weitere 70 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht.

Aktuelle Studien der UN deuten darauf hin, dass FGM/C in 92 Ländern praktiziert wird. Auch wenn sich die sozio-kulturellen Gründe hinter der Praktik von Region zu Region unterscheiden, so haben sie alle ihren Ursprung in bestimmten Vorstellungen von Weiblichkeit und damit verbundenen Annahmen über Sexualität.

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die Covid-19-Pandemie erschwert den Kampf gegen FGM/C massiv. Aufgrund der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und damit einhergehenden Schulschließungen bleiben mehr Mädchen zu Hause. Folglich ist das Risiko erhöht, schädlichen Praktiken wie FGM/C ausgesetzt zu sein. Denn regelmäßige Besuche bei Ärzt*innen fallen weg und die Schule sowie Freizeitinstitutionen als Kontrollinstanzen ebenso. Darüber hinaus erschwert die Pandemie den Zugang zu medizinischer Versorgung für Betroffene, da vielerorts Covid-19-Fälle prioritär behandelt werden.

Resolution der Vereinten Nationen

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 20. Dezember 2012 einstimmig die Resolution A/RES/67/146 zur Verstärkung der weltweiten Bemühungen, die Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung zu eliminieren. Die Resolution ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die physische und psychische Unversehrtheit von Frauen und Mädchen zu gewährleisten. Dazu zählen die Etablierung umfassender Schutz-und Strafverfolgungsmechanismen ebenso wie eine adäquate Opferfürsorge. Nationale Regierungen werden dazu aufgefordert, wichtige Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Privatsektor in die Bemühungen mit einzubeziehen. Denn nur durch eine gesellschaftsübergreifende Sensibilisierung können soziale und kulturelle Normen nachhaltig verändert und die Praxis weiblicher Genitalverstümmelung abgeschafft werden.

UN Women gegen weibliche Genitalverstümmelung

UN Women arbeitet weltweit an der Beendigung weiblicher Genitalverstümmelung, um Mädchen und Frauen vor dieser Form der Gewalt zu schützen. Dabei wird in erster Linie auf die lokale Zusammenarbeit mit Betroffenen und ihren Communities gesetzt.

Innerhalb der letzten drei Jahrzehnte wurde viel erreicht, die Wahrscheinlichkeit als Mädchen beschnitten zu werden ist um ein Drittel gesunken. Die erzielten Fortschritte der vergangenen Jahre drohen jedoch durch die Covid-19-Pandemie ins Stocken zu geraten. Der aktuellste Bericht des UN-Generalsekretärs zur Eliminierung von FGM/C warnt, dass der Fortschritt 10 Mal schneller sein muss, um das globale Ziel der Eliminierung bis 2030 noch zu erreichen. Es wird geschätzt, dass bis 2030 weitere 2 Millionen Mädchen und Frauen beschnitten werden könnten, Fälle die ohne die Pandemie verhindert werden könnten. Dieser Anstieg würde einen geschätzten Rückgang der Fortschritte bei der Beseitigung der weiblichen Genitalverstümmelung um 33 Prozent bedeuten. Seit dem Beginn der Pandemie und damit einhergehenden finanziellen Nöten ist die Praktik für viele traditionelle Beschneiderinnen verstärkt zu einer Einkommensquelle geworden.

Hier finden Sie das Statement zum Internationalen Tag zur Beendigung der weiblichen Genitalverstümmelung 2021.

Die Situation in Deutschland

Am 06. Februar 2017 stellte das BMFSFJ eine empirische Studie mit Zahlen für Deutschland vor. Demnach leben hierzulande knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1.500 und 5.700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht. Nach der Studie ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Somit stieg die Zahl der Betroffenen  um knapp 30 Prozent. Das INTEGRA-Netzwerk gegen weibliche Genitalverstümmelung, der Dachorganisation von NGOs gegen weibliche Genitalverstümmelung, führt die vom BMFSFJ geförderte Studie durch. Auch UN Women Deutschland ist Mitglied von INTEGRA. Gemeinsames Ziel der beteiligten Organisationen ist die weltweite Abschaffung der Praxis. In Deutschland setzt sich INTEGRA für den Schutz der hier lebenden Frauen und Mädchen vor FGM/C ein. Dazu steht INTEGRA der Politik sowie betroffenen Berufsgruppen als Beraterin zur Verfügung.

Der Deutsche Bundestag hat am 24. April 2018 eine Dokumentation zu „Gesundheitlichen Auswirkungen und Präventionsmaßnahmen“ herausgegeben. Trigger Warnung: Die Dokumentation beschreibt explizit die verschiedenen Formen der weiblichen Genitalverstümmelung.

Weibliche Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand (§ 226a StGB)

Die Bundesregierung  brachte im Juni 2013 einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches ein, der die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien verschärft. Der Entwurf schlägt die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes für die weibliche Genitalverstümmelung vor und plädiert  für eine deutliche Erhöhung des Strafmaßes. Der Bundestag stimmte dem Antrag am 27. Juni 2013 zu.

Änderung des Passgesetzes

Weibliche Genitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§ 226a, 5 StGB). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, beschloss die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des BMFSFJ eine Änderung des Passgesetzes. Demnach droht Menschen, die mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen wollen, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, der Entzug ihres Passes.

Weitere Informationen

Stand: Februar 2021