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Null Toleranz: Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) stoppen
Weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung (Female Genital Mutilation or Cutting, FGM/C) umfasst Praktiken, bei denen aus nicht-medizinischen Gründen Teile der weiblichen Genitalien absichtlich abgeschnitten oder verletzt werden. FGM/C ist eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte von Mädchen und Frauen, die gravierende gesundheitliche und psychische Schäden hervorruft und im schlimmsten Fall zum Tode führen kann. Die Praxis ist Ausdruck einer tief verwurzelten Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und stellt eine extreme Form der Diskriminierung von Mädchen und Frauen dar.
Derzeit sind weltweit schätzungsweise 230 Millionen Frauen und Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Jährlich sind 4,3 Millionen Mädchen dem Risiko von FGM/C ausgesetzt (Quelle: UNFPA.org). Die meisten Mädchen werden erleiden diese schädliche Praxis, bevor sie das Alter von 15 Jahren erreichen. Damit stellt FGM/C auch eine Verletzung der Rechte von Minderjährigen dar. Zudem verstößt weibliche Genitalverstümmelung gegen das Recht auf Gesundheit, Sicherheit sowie körperliche Unversehrtheit und verletzt das Recht auf Freiheit von Folter. Bis 2030 sind weitere 70 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht (Quelle: UNFPA.org)
Aktuelle Studien der UN deuten darauf hin, dass FGM/C in 92 Ländern praktiziert wird (Quelle: Equality Now, Female Genital Mutilation/Cutting: A Call for a Global Response, 2020). Auch wenn sich die sozio-kulturellen Gründe hinter der Praktik von Region zu Region unterscheiden, so haben sie alle ihren Ursprung in bestimmten Vorstellungen von Weiblichkeit und damit verbundenen Annahmen über Sexualität.
Resolution der Vereinten Nationen
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 20. Dezember 2012 einstimmig die Resolution A/RES/67/146 zur Verstärkung der weltweiten Bemühungen, die Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung zu eliminieren. Die Resolution ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die physische und psychische Unversehrtheit von Frauen und Mädchen zu gewährleisten. Dazu zählen die Etablierung umfassender Schutz-und Strafverfolgungsmechanismen ebenso wie eine adäquate Opferfürsorge. Nationale Regierungen werden dazu aufgefordert, wichtige Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Privatsektor in die Bemühungen mit einzubeziehen. Denn nur durch eine gesellschaftsübergreifende Sensibilisierung können soziale und kulturelle Normen nachhaltig verändert und die Praxis weiblicher Genitalverstümmelung abgeschafft werden.
UN Women gegen weibliche Genitalverstümmelung
UN Women arbeitet weltweit an der Beendigung weiblicher Genitalverstümmelung, um Mädchen und Frauen vor dieser Form der Gewalt zu schützen. Dabei wird in erster Linie auf die lokale Zusammenarbeit mit Betroffenen und ihren Communities gesetzt.
Innerhalb der letzten drei Jahrzehnte wurde viel erreicht, die Wahrscheinlichkeit als Mädchen beschnitten zu werden ist um ein Drittel gesunken. Die erzielten Fortschritte der vergangenen Jahre drohen jedoch durch die Covid-19-Pandemie ins Stocken zu geraten. Der aktuellste Bericht des UN-Generalsekretärs zur Eliminierung von FGM/C warnt, dass der Fortschritt 10 Mal schneller sein muss, um das globale Ziel der Eliminierung bis 2030 noch zu erreichen. Es wird geschätzt, dass bis 2030 weitere 2 Millionen Mädchen und Frauen beschnitten werden könnten – Fälle, die ohne die Pandemie verhindert werden könnten. Dieser Anstieg würde einen geschätzten Rückgang der Fortschritte bei der Beseitigung der weiblichen Genitalverstümmelung um 33 Prozent bedeuten. Seit dem Beginn der Pandemie und damit einhergehenden finanziellen Nöten ist die Praktik für viele traditionelle Beschneiderinnen verstärkt zu einer Einkommensquelle geworden.

Die Situation in Deutschland
Schätzungsweise 75.000 Frauen und Mädchen in Deutschland sind von FGM/C betroffen. 35.000 Frauen und Mädchen sind von FGM/C bedroht.
Das INTEGRA-Netzwerk gegen weibliche Genitalverstümmelung, der Dachorganisation von NGOs gegen weibliche Genitalverstümmelung, zielt auf die weltweite Abschaffung der Praxis. In Deutschland setzt sich INTEGRA für den Schutz der hier lebenden Frauen und Mädchen vor FGM/C ein. Dazu steht INTEGRA der Politik sowie betroffenen Berufsgruppen als Beraterin zur Verfügung. Auch UN Women Deutschland ist Mitglied von INTEGRA.
Am 6. Februar 2024 wurde das bundesweite Forum FGM gegründet, um Fachinformationen und Austausch zu vereinfachen. Die Ziele sind eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung, der Schutz von bedrohten Frauen und Mädchen sowie die Stärkung der Betroffenen.
Weibliche Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand (§ 226a StGB)
Die Bundesregierung brachte im Juni 2013 einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches ein, der die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien verschärft. Der Entwurf schlägt die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes für die weibliche Genitalverstümmelung vor und plädiert für eine deutliche Erhöhung des Strafmaßes. Der Bundestag stimmte dem Antrag am 27. Juni 2013 zu.
Änderung des Passgesetzes
Weibliche Genitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§ 226a, 5 StGB). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, beschloss die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des BMFSFJ eine Änderung des Passgesetzes. Demnach droht Menschen, die mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen wollen, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, der Entzug ihres Passes.
Weitere Informationen
Stand: Februar 2024
