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CEDAW
Die Frauenrechtskonvention CEDAW ist das „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women). Es ist das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz der Rechte von Mädchen und Frauen. Die Frauenrechtskonvention verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung umzusetzen und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen.
Wann trat die UN Frauenrechtskonvention CEDAW in Kraft?
Im Jahr 1979 verabschiedete die UN-Generalversammlung das Abkommen, 1981 trat es in Kraft. Mittlerweile haben insgesamt 189 Staaten CEDAW ratifiziert. Deutschland hat das Abkommen 1985 ratifiziert, wodurch die Vorgaben als innerdeutsches Recht den Rang eines Bundesgesetzes genießen.
Etwa alle vier Jahre müssen die Vertragsstaaten über den jeweiligen Status Quo und die erzielten Fortschritte vor dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen Bericht erstatten. Wie das Staatenberichtsverfahren genau abläuft und wie UN Women Deutschland als Teil der CEDAW-Allianz dabei mitwirkt, können Sie weiter unten nachlesen.
Das Zusatzprotokoll
Seit 1999 gibt es zusätzlich ein Fakultativprotokoll. Damit wurden Rechtsbehelfe für Betroffene eingeführt, um Verletzungen der Frauenrechtskonvention CEDAW überprüfen und untersuchen zu können. Deutschland hat dieses Zusatzprotokoll 2002 ratifiziert. Zum einen bietet seitdem die sog. Individualbeschwerde für betroffene Frauen die Möglichkeit, eine Verletzung ihrer Rechte aus der Frauenrechtskonvention CEDAW geltend zu machen, wenn national die Rechtsschutzmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein Untersuchungsverfahren einzuleiten, sollte es zu systematischen Verletzungen der Konvention kommen.
40 Jahre Frauenrechtskonvention - welche Bedeutung hat CEDAW?
Seit dem 27. November 1979 bzw. dem Inkrafttreten am 3. September 1981 schützt die Frauenrechtskonvention alle Frauen und Mädchen, die sich in einem der Vertragsstaaten aufhalten. Dabei muss die betroffene Frau nicht die Staatsbürgerschaft des betroffenen Landes besitzen, sodass auch geflüchtete Frauen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus vom Schutzbereich der Frauenrechtskonvention CEDAW erfasst sind.
Durch CEDAW konnte die gesellschaftliche Stellung von Frauen weltweit verbessert werden: etwa durch Gesetzesänderungen oder die Einrichtung gleichstellungspolitischer Institutionen.
Am 27. November 2019 beging die ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey das 40. Jubiläum der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW sowie das 25. Jubiläum der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform. Anlässlich dessen veröffentlichte die CEDAW-Allianz Deutschland eine Stellungnahme zu den aktuellen Mädchen- und Frauenrechten in Deutschland.
Das CEDAW-Staatenberichtverfahren - wie wird die Umsetzung überprüft?
Grundsätzlich sind die Vertragsstaaten alle vier Jahre verpflichtet, sogenannte Staatenberichte vorzulegen. In diesen berichten sie über den aktuellen Stand bei der Umsetzung der Frauenrechtskonvention CEDAW. Zusätzlich werden diese Staatenberichte mit weiteren Berichterstattungen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ergänzt. Dadurch können Bereiche angesprochen werden, in denen die jeweiligen Regierungen die Vorgaben der Frauenrechtskonvention nur unzureichend umgesetzt haben. Der CEDAW-Ausschuss berücksichtigt diese Alternativberichte bei der Berichtsprüfung. Somit können Regierungsvertreter*innen gezielte Rückfragen zu den kritisierten Aspekten gestellt und der tatsächliche Status Quo der Umsetzung besser ermittelt werden. In Deutschland erfolgt die Begleitung der Umsetzung von CEDAW durch die CEDAW – Allianz Deutschland.
Die CEDAW – Allianz Deutschland
Die 2018 gegründete CEDAW-Allianz Deutschland beobachtet die deutsche Legislative, Judikative und Exekutive in Bund, Ländern und Kommunen kritisch bei der Umsetzung und Anwendung der Frauenrechtskonvention CEDAW. 33 NGOs – darunter UN Women Deutschland – haben sich zusammengeschlossen, um die Umsetzung zu evaluieren, voranzutreiben, kritisch zu begleiten und konstruktive Verbesserungsvorschläge einzubringen. Die Arbeitsergebnisse werden dem CEDAW-Ausschuss in einem eigenen Alternativbericht vorgelegt. Im Rahmen des oben aufgezeigten mehrstufigen Staatenberichtsverfahren nimmt die CEDAW-Allianz Deutschland einerseits Einfluss auf die Erstellung des Fragenkatalogs des CEDAW-Ausschusses (Punkt 1) und veröffentlicht andererseits den Alternativbericht zum Staatenbericht der Bundesregierung (Punkt 3). Insbesondere letzteres ist ein wichtiges Instrument, um die Umsetzung der Frauenrechtskonvention CEDAW zu überprüfen und unzureichende Themenbereiche ansprechen zu können. Der Ausschuss berücksichtigt bei der anschließenden Berichtsüberprüfung die fachlichen Empfehlungen und Forderungen der CEDAW-Allianz.
Aktueller Staatenbericht der Frauenrechtskonvention CEDAW
Die Bundesregierung hat im Mai 2021 den Neunten CEDAW Staatenbericht beschlossen.
Die CEDAW-Allianz Deutschland erstellt einen umfassenden Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung. Dieser gibt zusammen mit dem Staatenbericht der Bundesregierung dem CEDAW-Ausschuss einen Überblick über den tatsächlichen Status Quo in Deutschland.
Die Konventionen zum Download
Weitere Informationen
- Update Report 2022-23 „Cities for CEDAW“ (EN/ 2024): Zeigt die Fortschritte in US-Städten und Landkreisen, die seit 2021 CEDAW-Verordnungen und -Resolutionen verabschiedet haben, sowie diejenigen, die beginnen, Cities for CEDAW-Initiativen neu zu erkunden.
Stand: Januar 2024