Gewalthilfegesetz JETZT!

Bevor es zu spät ist

Wir fordern die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gewalthilfegesetz so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen und ausreichend zu finanzieren.
Wir fordern die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gewalthilfegesetz so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen und ausreichend zu finanzieren.

Der Schutz vor Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung

Partnerschaftsgewalt nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Mehr als alle vier Minuten fügt ein Mann seiner Partnerin oder Ex-Partnerin Gewalt zu. Fast jeden zweiten Tag gipfelt die Partnerschaftsgewalt in einem Femizid: 2023 wurden 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Jeden Tag fand ein Tötungsversuch statt.

Die Legislaturperiode endet bald. Das von der Koalition vereinbarte Gewalthilfegesetz muss JETZT ins parlamentarische Verfahren, schnell umgesetzt und bedarfsgerecht finanziert werden. Nur so können Menschenleben gerettet werden.

Brandbrief zum Gewalthilfegesetz

Natalia Wörner, Hannes Jaenicke, Ruth Moschner, Ursula Karven, die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Jochen Kopelke und über 50 weitere namhafte Persönlichkeiten aus Film, Kultur, Sozialen Medien, Zivilgesellschaft und Anti-Gewalt-Arbeit wenden sich gemeinsam an die Bundesregierung. In einem Brandbrief appellieren sie an den Bundeskanzler, den Finanzminister und die Familienministerin, das sogenannte Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Der Brief wurde initiiert vom Deutscher Frauenrat und UN Women Deutschland e.V. und steht auf der Kampagnenseite innn.it nun auch für die Öffentlichkeit zur Unterschrift offen.

„Das von der Koalition vereinbarte Gewalthilfegesetz muss jetzt ins parlamentarische Verfahren, schnell umgesetzt und bedarfsgerecht finanziert werden. Der Schutz vor Gewalt ist keine freiwillige Leistung, sondern eine menschenrechtliche Verpflichtung!“

 

Elke Ferner, Vorstandsvorsitzende von UN Women Deutschland.

Unsere Forderungen an die Entscheidungsträger*innen in Bund und Ländern:

Wir fordern

  • einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung sowie kosten-, barriere- und diskriminierungsfreien Zugang für alle gewaltbetroffenen Personen mit ihren Kindern;
  • den Ausbau des Hilfesystems und die finanzielle Absicherung, sodass die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt abgedeckt werden;
  • Vorrang des Gewaltschutzes vor dem Umgangsrecht;
  • die Umsetzung notwendiger Änderungen im Aufenthaltsrecht, um die Erfordernisse der Istanbul Konvention zu erfüllen;
  • die Istanbul Konvention bei den Strafverfolgungsbehörden und Richter*innen bekannter zu machen und in die juristische Ausbildung zu integrieren.
  • umfassende Maßnahmen der Täterarbeit als präventiven Ansatz zur Vermeidung weiterer Gewalt.

Warum brauchen wir das Gewalthilfegesetz jetzt?

  • Alle 4 Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. [Quelle]

  • 155 Frauen wurden 2023 durch ihren (Ex-)Partner getötet – alle zwei Tage! Jeden Tag fand ein Tötungsversuch statt. [Quelle]

  • 4.622 Frauen erlebten sexualisierte Gewalt durch ihren (Ex-)Partner – mehr als alle zwei Stunden eine Frau. [Quelle]

  • Jeden Tag bleibt gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern der Zugang zu Schutz und Unterstützung verwehrt – weil es keine freien Frauenhausplätze gibt oder weil sie den Frauenhausaufenthalt nicht bezahlen können. [Quelle]
Orangefarbigen Überblick von Gewalt in Partnerschaften in Deutschland in 2023

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 #GewalthilfeGesetz #GewalthilfeGesetzJetzt 

Es braucht eine gesamtgesellschaftliche Strategie!

Wir fordern von Bund und Ländern eine gesamtpolitische Strategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Neben der Verabschiedung und Umsetzung des Gewalthilfegesetzes braucht es dafür Gleichstellung auf allen Ebenen und in allen Gesellschaftsbereichen. Wir setzen uns für Gewaltprävention ab dem Kindesalter und den Abbau von sexistischen Stereotypen in der Öffentlichkeit ein.

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