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UN Women kämpft für Gleichstellung! UN Women ist die Einheit der Vereinten Nationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen und Mädchen einsetzt.

Die HeForShe Bewegung ruft Männer dazu auf, sich für die Beendigung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen einzusetzen.

Die Frauenrechtskommission (FRK) ist die Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen. Sie tagt einmal jährlich für zwei Wochen im ersten Quartal im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York.

Viele Organisationen erheben regelmäßig Informationen zur der Lage von Frauen und Mädchen sowie der Gleichstellung der Geschlechter weltweit. Hier stellen wir Ihnen einige interessante Informationsquellen vor, auf welche Sie zurückgreifen können.

Credit: UN Women
Klima & Gender
Frauen sind besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
Credit: UN Women
Klima & Gender
Frauen sind besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
Credit: UN Women Deutschland
HeForShe Journal
Das vierwöchige Tagebuch zu Privilegien, Stereotypen und Gleichstellung
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Frauen sind besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.
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Nur gemeinsam können wir die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frauenrechte erreichen!
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Credit: UN Women/Ryan Brown
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Stärken Sie die Rechte von Frauen mit Ihrem monatlichen Beitrag.
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Über Uns
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UN Women Deutschland
ist das deutsche Komitee von UN Women und kämpft für Frauenrechte weltweit.
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Illustration Vertrag mit Symbol - Die Istanbul-Konvention - Internationale Vereinbarungen - UN Women Deutschland
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Die Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.

Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter*innen.

Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet:

„Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“

Wozu verpflichtet die Istanbul-Konvention?

Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen (ganzheitliche Gewaltschutzstrategie). Im Fokus steht geschlechtsspezifische Gewalt. Darunter wird jede Form von Gewalt verstanden, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf häuslicher Gewalt. Deshalb können die Vertragsstaaten Opfer (häuslicher Gewalt) jeglichen Geschlechts in den Schutzbereich der Konvention mit einbeziehen.

Die Vertragsstaaten sind im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet:

  • Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
  • Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern.
  • Wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten.
  • Sofortschutz durch Kontakt- und Näherungsverbote.
  • Ausdehnung der Maßnahmen auch in Asylverfahren, eigenständige Aufenthaltstitel für Gewaltopfer.

Außerdem sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die widerstreitenden Interessen zwischen Opferschutz und Freiheitsrechten gewalttätiger Personen sorgfältig abzuwägen (opferzentrierter Sorgfaltsmaßstab).

Die Istanbul-Konvention in Deutschland

Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul verabschiedet. Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention unterzeichnet, 34 der Mitgliedstaaten haben sie ratifiziert.

Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert. Mit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 ist die Konvention geltendes Recht in Deutschland, vor dessen Hintergrund die deutschen Gesetze ausgelegt werden müssen.

Die Vorbehalte der Bundesregierung gegen Artikel 59 und Artikel 44 laufen am 1. Februar 2023 aus, damit gilt die Istanbul-Konvention uneingeschränkt.

Zu den noch dringend umzusetzenden Maßnahmen gehören u.a.

  • eine staatliche Koordinierungsstelle mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen, die ressortübergreifend und eng mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet;
  • die Konzeption und Umsetzung einer nationalen ressortübergreifendem Strategie mit intersektionaler Perspektive;
  • ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen;
  • der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau des Hilfesystems für alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder;
  • die Anpassung der nationalen Gesetzgebung zum Aufenthaltsrecht wegen des Wegfalls der Vorbehalte;
  • flächendeckende Angebote für Fortbildungen und Trainings für alle Berufsgruppen, die in Kontakt mit Opfern oder Tätern von Gewalt kommen, etwa Justiz und Polizei

GREVIO - Die Expert*innenkommission

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird durch die unabhängige Expert*innenkommission GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) alle fünf Jahre überprüft.

Die ersten Ergebnisse für Deutschland wurden im Oktober 2022 veröffentlicht. Die Kommission stellte erste positive Ergebnisse fest, wie das erfolgreiche Anregen einer breiten gesellschaftlichen Debatte oder eine verbesserte Datenerhebung. Allerdings stellte GREVIO bedeutende Mängel bei der Umsetzung in Deutschland fest. So mahnte GREVIO die Einführung einer staatlichen Koordinierungsstelle an, die eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verfolgt. Es fehle an angemessenen finanziellen Ressourcen sowie an der notwendigen Infrastruktur zur Unterstützung von Betroffenen. Insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung seien in Deutschland nicht ausreichend vor Gewalt geschützt.

Weitere Informationen zur Istanbul-Konvention

Stand: Februar 2023

 

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Weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung (Female Genital Mutilation or Cutting, FGM/C) umfasst Praktiken, bei denen aus nicht-medizinischen Gründen Teile der weiblichen Genitalien absichtlich abgeschnitten oder verletzt werden.

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