Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet:
„Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“
Die Frauenrechtskommission (FRK) ist die Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen. Sie tagt einmal jährlich für zwei Wochen im ersten Quartal im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York.
Viele Organisationen erheben regelmäßig Informationen zur der Lage von Frauen und Mädchen sowie der Gleichstellung der Geschlechter weltweit. Hier stellen wir Ihnen einige interessante Informationsquellen vor, auf welche Sie zurückgreifen können.
UN Women kämpft für Gleichstellung! UN Women ist die Einheit der Vereinten Nationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen und Mädchen einsetzt.
Die HeForShe Bewegung ruft Männer dazu auf, sich für die Beendigung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen einzusetzen.
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Veranstaltungen von UN Women Deutschland e.V.
So können Sie sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen:
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Helfen Sie dort, wo Hilfe am dringendsten gebraucht wird. Um schnell und verlässlich für Frauen und Mädchen in Not zur Stelle zu sein, brauchen wir Spenden, die wir flexibel einsetzen können.
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Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Setzen Sie sich gemeinsam mit UN Women für die Beendigung der Gewalt gegen Frauen ein mit dem Kauf unseres Charity-Armbandes.
Engagieren Sie sich wirksam und unterstützen Sie die Arbeit von UN Women. Ob mit einer Unternehmensspende oder als langfristige*r Partner*in – gemeinsam finden wir das passende Engagement für Ihr Unternehmen.
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UN Women Deutschland e.V. hat sich als unabhängiger gemeinnütziger Verein für eine größtmögliche Transparenz der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.
Gemeinsam mehr erreichen: UN Women Deutschland e.V. dankt ihren vielseitigen Unterstützenden, Partner*innen und Geber*innen.
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Die HeForShe Bewegung ruft Männer dazu auf, sich für die Beendigung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen einzusetzen.
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Viele Organisationen erheben regelmäßig Informationen zur der Lage von Frauen und Mädchen sowie der Gleichstellung der Geschlechter weltweit. Hier stellen wir Ihnen einige interessante Informationsquellen vor, auf welche Sie zurückgreifen können.
Ihr Unternehmen möchte sich engagieren und Frauen und Mädchen weltweit stärken? UN Women Deutschland bietet Unternehmen, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind, unterschiedliche Möglichkeiten. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
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Wir brauchen Sie als Mitglied bei UN Women Deutschland: Sie können als Privatperson oder Juristische Person eintreten und genießen dadurch bevorzugt Angebote zu Veranstaltungen, Informationen und Kooperationen. Sie besitzen außerdem volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
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Verschenken Sie Freude und tun gleichzeitig etwas Gutes dabei. Sie suchen ein sinnvolles Geschenk für Ihre Liebsten? Dann sind Sie hier genau richtig! Verschenken Sie eine Spende zu Gunsten eines UN Women Projektes Ihrer Wahl.
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Helfen Sie dort, wo Hilfe am dringendsten gebraucht wird. Um schnell und verlässlich für Frauen und Mädchen in Not zur Stelle zu sein, brauchen wir Spenden, die wir flexibel einsetzen können.
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Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Setzen Sie sich gemeinsam mit UN Women für die Beendigung der Gewalt gegen Frauen ein mit dem Kauf unseres Charity-Armbandes.
Engagieren Sie sich wirksam und unterstützen Sie die Arbeit von UN Women. Ob mit einer Unternehmensspende oder als langfristige*r Partner*in – gemeinsam finden wir das passende Engagement für Ihr Unternehmen.
Unterstützen Sie UN Women Deutschland durch eine Spende per Banküberweisung.
UN Women Deutschland e.V. hat sich als unabhängiger gemeinnütziger Verein für eine größtmögliche Transparenz der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.
Gemeinsam mehr erreichen: UN Women Deutschland e.V. dankt ihren vielseitigen Unterstützenden, Partner*innen und Geber*innen.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.
Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter*innen.
Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet:
„Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen (ganzheitliche Gewaltschutzstrategie). Im Fokus steht geschlechtsspezifische Gewalt. Darunter wird jede Form von Gewalt verstanden, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf häuslicher Gewalt. Deshalb können die Vertragsstaaten Opfer (häuslicher Gewalt) jeglichen Geschlechts in den Schutzbereich der Konvention mit einbeziehen.
Die Vertragsstaaten sind im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet:
Außerdem sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die widerstreitenden Interessen zwischen Opferschutz und Freiheitsrechten gewalttätiger Personen sorgfältig abzuwägen (opferzentrierter Sorgfaltsmaßstab).
Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul verabschiedet. Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention unterzeichnet, 34 der Mitgliedstaaten haben sie ratifiziert.
Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert. Mit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 ist die Konvention geltendes Recht in Deutschland, vor dessen Hintergrund die deutschen Gesetze ausgelegt werden müssen.
Die Vorbehalte der Bundesregierung gegen Artikel 59 und Artikel 44 laufen am 1. Februar 2023 aus, damit gilt die Istanbul-Konvention uneingeschränkt.
Zu den noch dringend umzusetzenden Maßnahmen gehören u.a.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird durch die unabhängige Expert*innenkommission GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) alle fünf Jahre überprüft.
Die ersten Ergebnisse für Deutschland wurden im Oktober 2022 veröffentlicht. Die Kommission stellte erste positive Ergebnisse fest, wie das erfolgreiche Anregen einer breiten gesellschaftlichen Debatte oder eine verbesserte Datenerhebung. Allerdings stellte GREVIO bedeutende Mängel bei der Umsetzung in Deutschland fest. So mahnte GREVIO die Einführung einer staatlichen Koordinierungsstelle an, die eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verfolgt. Es fehle an angemessenen finanziellen Ressourcen sowie an der notwendigen Infrastruktur zur Unterstützung von Betroffenen. Insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung seien in Deutschland nicht ausreichend vor Gewalt geschützt.
Stand: Februar 2023
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Zusammenfassung der Kriminalstatistischen Auswertung des Bundeskriminalamts zu Partnerschaftsgewalt für das Berichtsjahr 2023. Alle 4 Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner.
Möglichkeiten, wie Sie sich gegen Gewalt an Frauen und Mädchen einsetzen können
Die UN-Kampagne „Orange the World“ schafft jedes Jahr 16 Tage lang Aufmerksamkeit und fordert ein Ende geschlechtsspezifischer Gewalt. Stopp Gewalt gegen Frauen!
Der UN Trust Fund zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen vergibt Zuschüsse an Initiativen, die Gewalt gegen Frauen und Mädchen systematisch angehen, reduzieren und beseitigen.
Gewalt gegen cis und trans Frauen, Mädchen und nicht-binäre Menschen ist weltweit eine der am stärksten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, mit enormen Auswirkungen. Diese Übersicht soll helfen, diese Formen besser zu verstehen.
Die Roses Revolution ist eine friedliche Revolution gegen Respektlosigkeit und Gewalt in der Geburtshilfe. Jede Rose steht dabei als Symbol für das Leid der Betroffenen, für ihre Geschichte und ihre Verletzlichkeit. Roses Revolution Deutschland wird von drei Frauen organisiert sowie betreut. Dabei verfolgt Roses Revolution das Ziel, den betroffenen Frauen, Müttern, Familien und Geburtshelferinnen eine Stimme zu geben: Für eine menschenwürdige und sichere Geburtshilfe.
Die Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 setzt sich für Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung ein sowie für die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten.
Weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung (Female Genital Mutilation or Cutting, FGM/C) umfasst Praktiken, bei denen aus nicht-medizinischen Gründen Teile der weiblichen Genitalien absichtlich abgeschnitten oder verletzt werden.
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