Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet:
„Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“
Viele Organisationen erheben regelmäßig Informationen zur der Lage von Frauen und Mädchen sowie der Gleichstellung der Geschlechter weltweit. Hier stellen wir Ihnen einige interessante Informationsquellen vor, auf welche Sie zurückgreifen können.
Viele Organisationen erheben regelmäßig Informationen zur der Lage von Frauen und Mädchen sowie der Gleichstellung der Geschlechter weltweit. Hier stellen wir Ihnen einige interessante Informationsquellen vor, auf welche Sie zurückgreifen können.
Viele Organisationen erheben regelmäßig Informationen zur der Lage von Frauen und Mädchen sowie der Gleichstellung der Geschlechter weltweit. Hier stellen wir Ihnen einige interessante Informationsquellen vor, auf welche Sie zurückgreifen können.
Viele Organisationen erheben regelmäßig Informationen zur der Lage von Frauen und Mädchen sowie der Gleichstellung der Geschlechter weltweit. Hier stellen wir Ihnen einige interessante Informationsquellen vor, auf welche Sie zurückgreifen können.
Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.
Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter*innen.
Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet:
„Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf häuslicher Gewalt. Deshalb können die Vertragsstaaten Opfer (häuslicher Gewalt) jeglichen Geschlechts in den Schutzbereich der Konvention mit einbeziehen.
Die Vertragsstaaten sind im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet:
Die Vertragsstaaten müssen mit der gebotenen Sorgfalt handeln, um Gewalt zu verhindern, Betroffene zu schützen und Gewalttaten wirksam zu untersuchen und zu verfolgen. Dabei sind nach deutschem Recht insbesondere die widerstreitenden Interessen zwischen Opferschutz und Freiheitsrechten gewalttätiger Personen sorgfältig abzuwägen (opferzentrierter Sorgfaltsmaßstab).
Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert. Mit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 ist die Konvention geltendes Recht in Deutschland und muss bei der Auslegung nationaler Gesetze berücksichtigt werden. Die ursprünglich von Deutschland erklärten Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen, darunter Artikel 59 und Artikel 44, bestehen nicht mehr. Die Istanbul-Konvention gilt in Deutschland uneingeschränkt.
Fortschritte bei der Umsetzung
Mit dem 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz wurde erstmals eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Das Gesetz sieht unter anderem den Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten sowie einen künftig geltenden Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Die vollständige Umsetzung erfolgt schrittweise.
Einen weiteren Schritt stellt die Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025–2030 dar, die im Januar 2025 veröffentlicht wurde.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein fortlaufender Prozess und wird regelmäßig durch die Expertengruppe GREVIO überprüft. Deutschland hat mit dem Gewalthilfegesetz und der 2025 veröffentlichten Gewaltschutzstrategie wichtige Schritte unternommen. Weitere Maßnahmen bleiben jedoch erforderlich.
Zu den noch dringend umzusetzenden Maßnahmen gehören u.a.
(Quellen: GREVIO: Baseline Evaluation Report Germany (2022), Bundestag zum Gewalthilfegesetz (2025), BMBFSFJ zum Gewalthilfegesetz (2025), Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 (Jan. 2025), GREVIO: Conclusions on the implementation (2026))
Der erste GREVIO-Basisevaluierungsbericht für Deutschland wurde im Oktober 2022 veröffentlicht. Die Kommission stellte erste positive Ergebnisse fest, unter anderem bei der gesellschaftlichen Sensibilisierung und der Datenerhebung. Gleichzeitig stellte sie weiteren Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention fest.
Nach dieser ersten Überprüfung folgte eine thematische Evaluierungsrunde. Hierfür hat die Bundesregierung im Oktober 2025 ihren Staatenbericht (EN/ PDF) beim Europarat eingereicht (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte). Die Umsetzung der Empfehlungen wurde anschließend im Rahmen des Monitoringverfahrens bewertet. Die entsprechenden Schlussfolgerungen wurden im Juni 2026 veröffentlicht.
Zu diesem Zweck erstellt das BIK Alternativberichte zu den Staatenberichten, die für die GREVIO-Evaluierungsrunden eingereicht werden. Dadurch werden Erfahrungen aus der Praxis und die Perspektiven der Zivilgesellschaft in den Monitoringprozess eingebracht.