Feministische Elternschaft
Vielfältige Aspekte von Mutterschaft
Frauen verdienen in Deutschland rund 16 % weniger als Männer und arbeiten häufiger in Teilzeit, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Der Gender Pay Gap führt langfristig zum Gender Pension Gap, der die unterschiedlichen Alterseinkommen von Frauen und Männern beschreibt (Quelle: Destatis, 2025). Aktuell erhalten Frauen rund 36 % weniger Alterseinkommen als Männer (ohne Hinterbliebenenleistungen) (Quelle: Destatis, 2025).
Aktuelle Studien zeigen, dass sich Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern nach der Geburt deutlich verstärken (z. B. ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, 2025, Tagesschau, 2025). In der Forschung wird dies als „Child Penalty“ beschrieben und gilt als zentraler Treiber der sogenannten „Motherhood Penalty“ (dt. „Mutterschaftsstrafe“). Diese beschreibt, wie stark sich die Einkommen von Frauen und Männern nach der Geburt des ersten Kindes auseinanderentwickeln. Mütter gehen häufiger keiner Erwerbstätigkeit nach, arbeiten in Teilzeit oder sind in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Die Erwerbsbiografien von Frauen sind häufiger von Unterbrechungen und Einschränkungen geprägt und unterscheiden sich damit deutlich von denen der Männer (z.B. Bundesstiftung Gleichstellung, 2025)
Sind Mütter erwerbstätig, erleben sie häufig Diskriminierung und Benachteiligung – etwa durch Ausgrenzung, geringere Aufstiegschancen oder strukturelle Nachteile im Berufsleben.
Wir fordern Politik und Unternehmen auf, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass alle Elternteile gleichberechtigt Elternzeit nehmen und in Teilzeit arbeiten können. Ausreichende, kostenfreie und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ab dem Säuglingsalter sowie flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle tragen wesentlich zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei.
Frauen leisten im Schnitt deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Dieses Ungleichgewicht verstärkt sich insbesondere, wenn kleine Kinder im Haushalt leben. Dadurch bleibt Frauen oft weniger Zeit und Energie für Erwerbsarbeit, gesellschaftliches Engagement oder Freizeit.
Im Jahr 2022 verbrachten Frauen durchschnittlich etwa 30 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit, Männer hingegen nur etwa 21 Stunden. Damit liegt der Gender Care Gap bei etwa 44 % (Quelle: Destatis)
Eine wichtige Rolle spielt dabei der sogenannte „Mental Load“, also die unsichtbare Verantwortung und mentale Belastung, die mit der Koordination eines Haushalts und einer Familie verbunden sind.
Wir fordern die finanzielle und gesellschaftliche Aufwertung unbezahlter Care-Arbeit sowie eine gerechte Verteilung zwischen allen Geschlechtern, die von der Politik gefördert wird (u.a. durch entsprechende Elternzeitmodelle, flexible Teilzeitangebote und den Abbau von Stereotypen).
Laut dem UN-Bevölkerungsfonds ist fast die Hälfte aller Schwangerschaften weltweit ungewollt. 60 % der ungewollten Schwangerschaften führen zu (unsicheren) Abtreibungen (UNFPA, 2022). Konflikte und Krisen erschweren weltweit den Zugang zu Verhütungsmitteln und Gesundheitsdienstleistungen. Jeden Tag starben im Jahr 2020 weltweit etwa 800 Frauen an vermeidbaren Ursachen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, insbesondere im globalen Süden (UNFPA).
Wir fordern das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und Gesundheit für alle Frauen.
Wir fordern die Streichung des §218 in Deutschland und eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches. Schwangere brauchen flächendeckend Zugang zu sicheren, kostenlosen und entkriminalisierten Schwangerschaftsabbrüchen.
Trotz steigender Geburtenraten sinkt die Zahl an Hebammen und Kreißsälen in vielen Teilen Deutschlands, mit teils verheerenden psychischen und physischen Auswirkungen auf Schwangere, Gebärende und Menschen im Wochenbett. Die praktizierenden Hebammen sind häufig einer enormen Arbeitsbelastung ausgesetzt (z.B. Hebammenverband). Um die Geburtshilfe zu verbessern fordern wir gemeinsam mit dem Verein Motherhood e.V. bessere Arbeitsbedingungen für Hebammen, ein besseres Gehalt und mehr Anerkennung.
Nicht zuletzt sind Gebärende immer wieder Gewalt in der Geburtshilfe ausgesetzt. Die Initiative Roses Revolution macht auf dieses Tabuthema aufmerksam und setzt sich dagegen ein.
Kinder von Alleinerziehenden sind ebenfalls einem erhöhten Risiko von Armut und späterer Altersarmut ausgesetzt (siehe Kinderarmut).
Aufwachsen in Armut begrenzt Chancen und prägt das Leben von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – heute und mit Blick auf ihre Zukunft. Sie erleben in nahezu allen Lebensbereichen – wie Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe – Benachteiligungen. Das hat auch für die Gesellschaft langfristig negative Folgen.
Wir fordern eine einheitliche, bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, Reformen in der Steuer-, Familien- und Sozialpolitik, eine bedarfsgerechte Bildungsinfrastruktur (etwa Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen) sowie kostenfreie Freizeitangebote.
Nach den Empfehlungen der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt fehlen in Deutschland 12.000 Plätze in Frauenhäusern (u.a. Ergebnisse der Frauenhaus-Statistik 2024). Häusliche Gewalt bringt insbesondere Frauen mit Kindern in eine verletzliche Situation, in der sie die Unterstützung in Frauenhäuser benötigen.
Wir fordern eine gesamtpolitische Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt, die bereits an der Prävention ansetzt und gewaltbetroffenen Frauen ausreichend Schutz und Unterstützung bietet.
Kindern sollte es freistehen, was und mit wem sie spielen, wie sie die Welt erkunden, wie sie sich kleiden und welche Interessen und Eigenschaften sie entwickeln.
Feministische Erziehung will ein Leben ohne Rosa-Hellblau-Falle und ohne Geschlechterrollen ermöglichen.
Laut Koalitionsvertrag sollen künftig unter anderem für homosexuelle Ehepaare mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden. Zwei miteinander verheiratete Frauen sollen in Bezug auf Kinder rechtlich künftig genauso behandelt werden, wie ein wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind. Das heißt auch, dass das von einer der beiden Frauen geborene Kind von Anfang an die Ehefrau als zweiten Elternteil haben soll.
Auch wenn diese Reform bereits seit Längerem angekündigt ist, steht sie bislang noch aus (u.a. Heinrich Böll Stiftung, Guna Werner Institut).
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